Seit 2015 sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe („Nicht-KMU“) verpflichtet, ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 zu betreiben oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Dieses muss alle 4 Jahre wiederholt werden – 2023 steht somit die nächste Wiederholung an. Nicht vergessen – inzwischen muss die erfolgte Durchführung elektronisch ans BAFA gemeldet werden.
Aktuell stehen zahlreiche Änderungen an: Die EnSimiMaV verpflichtet Unternehmen sogar dazu, wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umzusetzen. Der Energieeffizienzgesetz-Entwurf birgt weitere brisante Neuerungen. Bspw. wird nicht mehr zwischen KMU und Nicht-KMU unterschieden, so dass auch kleinere Unternehmen von der Energieauditpflicht betroffen sind.
Unser WJ-Mitglied Thomas Röger von PATAVO zeigt uns, was auf die Unternehmen zukommt.